"Mindesthaltbar" bedeutet nicht kaputt am!
Im Vergleich zu den Erfahrungen aus der Lebensmittelbranche, wo Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr verwendet werden können, da sie tatsächlich ungenießbar sind, verhält es sich bei Vebatec-Produkten etwas anders.
Die angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten garantieren seitens des Herstellers einen Zeitraum, in dem das Produkt seine vollen Eigenschaften auf jeden Fall behält. Um auf Nummer sicher zu gehen, werden von Seiten des Herstellers Sicherheitszeiträume eingeplant.
Durch Versuche und Rückstellungsmuster von verschiedenen Produkten konnte festgestellt werden, dass die Verwendbarkeit häufig weit über das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum hinausgeht.
Ein Beispiel: Einkomponentige Dichtstoffe, wie sie aus der Kartusche entnommen werden, sind weiterhin verwendbar, wenn sie sich leicht auspressen lassen und bei der Probe-Verarbeitung keine Auffälligkeiten zeigen.
Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen wird empfohlen, Produkte, die das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, auf ihre weitere Verwendbarkeit zu prüfen – dies schont sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.